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   BSG, 24.09.2013 - B 11 AL 60/13 B   

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https://dejure.org/2013,27937
BSG, 24.09.2013 - B 11 AL 60/13 B (https://dejure.org/2013,27937)
BSG, Entscheidung vom 24.09.2013 - B 11 AL 60/13 B (https://dejure.org/2013,27937)
BSG, Entscheidung vom 24. September 2013 - B 11 AL 60/13 B (https://dejure.org/2013,27937)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Auszug aus BSG, 24.09.2013 - B 11 AL 60/13 B
    Insoweit setzt sich die Beschwerdeführerin weder hinreichend mit der zu einer früheren Fassung des § 421j SGB III ergangenen Rechtsprechung des BSG (BSGE 98, 108 = SozR 4-4300 § 324 Nr. 3) noch mit dem aktuellen Schrifttum zu § 417 SGB III auseinander.
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 24.09.2013 - B 11 AL 60/13 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich und deren Klärung durch das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit, vgl ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60; SozR 4-1500 § 160a Nr. 9).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 24.09.2013 - B 11 AL 60/13 B
    Darzulegen ist insbesondere, dass die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne Weiteres beantwortet werden kann, und es ist der Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16; stRspr).
  • BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 192/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 24.09.2013 - B 11 AL 60/13 B
    "Darf im Rahmen der Feststellung der Voraussetzungen des § 421j Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGB III in der Fassung vom 01.05.2007 (bzw mit Wirkung vom 01.04.2012 § 417 Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGB III) dann, wenn ein auf das Arbeitsverhältnis sachlich, räumlich, persönlich und inhaltlich nicht anwendbarer Tarifvertrag oder eine tarifliche Bindung der Vertragsparteien nicht existiert, auf ein branchenübergreifendes Tarifgefüge zurückgegriffen werden, um einmal die 'ortsüblichen Bedingungen', dh Üblichkeit der vor Ort gezahlten Vergütung, festzustellen und die Frage einer möglichen Sittenwidrigkeit des vereinbarten Arbeitsentgelts zu beantworten." 4 Ob damit unmissverständlich eine Rechtsfrage aufgeworfen ist, die in einem Revisionsverfahren mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (vgl zu diesem Erfordernis Beschluss des Senats vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris), ist zweifelhaft.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 24.09.2013 - B 11 AL 60/13 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich und deren Klärung durch das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit, vgl ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60; SozR 4-1500 § 160a Nr. 9).
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